Wie sieht’s aus?
Kirchengemeinderatswahlen am Sonntag, 22. März
An diesem Tag haben Sie nach 5 Jahren wieder die Möglichkeit, aktiv an der Gestaltung Ihrer Kirchengemeinde mitzuwirken. Mit Ihrer Stimmabgabe sprechen Sie vor Ort Menschen Ihr Vertrauen aus und tragen dazu bei, dass Ihre Kirchengemeinde transparent und in einem guten Miteinander von Ehren- und Hauptamtlichen geleitet wird.
Der Kirchengemeinderat, den Sie wählen, hat drei wichtige Funktionen.
Er ist…
… Pastoralrat. Als Pastoralrat kümmert sich der Kirchengemeinderat um das Leben innerhalb einer Kirchengemeinde und darum, wie Menschen mit dem Evangelium in Berührung kommen.
… Katholikenrat. Als Katholikenrat vertritt der Kirchengemeinderat alle Katholiken und Katholikinnen, die zur Kirchengemeinde gehören oder sich zugehörig fühlen. Der Kirchengemeinderat als Katholikenrat informiert alle Katholiken und Katholikinnen über die Entwicklung der Kirchengemeinde. Er bringt sich im Namen aller Katholiken/innen in das Geschehen im sozialen Raum ein und vertritt die Anliegen der Katholiken und Katholikinnen öffentlich.
… Kirchensteuerrat. Als Kirchensteuerrat entscheidet der Kirchengemeinderat über den jährlichen Haushalt der Kirchengemeinde und damit über die Verwendung der zur Verfügung stehenden Mittel sowie über alle Ausgaben etwa für die Seelsorge, für Gebäude oder für das Personal.
Damit der Kirchengemeinderat diesen Aufgaben gut nachgehen kann, braucht es ein ermutigendes Votum. Aus diesem Grund laden wir Sie herzlich ein, am 22. März von Ihrem Wahlrecht Gebrauch zu machen. Gehen Sie wählen, damit Ihre Kirchengemeinde gut für die Zukunft aufgestellt ist! (HB)