Kirchengemeinde St. Simon und Judas Uttenweiler im Dekanat Biberach

Hiermit wird das vom Wahlausschuss festgestellte Ergebnis der Kirchengemeinderatswahl bekannt gegeben:

  1. Die Zahl der Wahlberechtigten:              1264
  2. Die Zahl der Wähler/-innen:                    461
  3. Die Zahl der gültigen Stimmzettel:         427
  4. Die Zahl der ungültigen Stimmzettel:     34
  5. Die Zahl der gültigen Stimmen:              3250

Namen der Gewählten mit Stimmenzahl:

Name Stimmen Name Stimmen
1. Romer, Martin 378 6. Traub, Simon 335
2. Gösele, Helmut 373 7. Traub, Marianne 315
3. Missel, Melanie 368 8. Ruess, Katrin 312
4. Blersch, Hans 345 9. Bösch, Richard 285
5. Traub, Sabine 340 10. Pfleghar, Alwin 199

Wahlanfechtung (§ 28 Kirchengemeindeordnung)

  1. Wahlanfechtungen können von jedem wahlberechtigten Kirchengemeindemitglied innerhalb einer Woche nach Bekanntgabe des Wahlergebnisses beim Wahlausschuss schriftlich eingereicht werden. Sie müssen binnen einer weiteren Woche schriftlich begründet werden.
  2. Gründe für die Wahlanfechtung sind:
  1. Mängel in der Person eines Gewählten oder
  2. Verfahrensmängel, die für das Wahlergebnis erheblich sind.

Ganz herzlichen Dank den Wahlausschüssen für die Wahlvorbereitungen und den Wahlvorständen für die Auszählung der Briefwahl.

Herzliche Glück- und Segenswünsche allen Gewählten.