Kath. Kirchengemeinde St. Ursula Dieterskirch

Wahlberechtigte         298

Wähler                        156

Wahlbeteiligung          52,35 %

Namen der Gewählten mit Stimmenzahl:

Name Stimmen
1. Blersch, Sabine 153
2. Stöhr, Christine 143
3. Gola, Marcel 141
4. Briehl-Jäggle, Veronika 136
5. Schelkle, Martin 127

 

Kath. Kirchengemeinde St. Nikolaus Göffingen

Wahlberechtigte         225

Wähler                        118

Wahlbeteiligung          52,44 %

Namen der Gewählten mit Stimmenzahl:

Name Stimmen
1. Ries, Sonja 103
2. Härle, Sabine 100
3. Kemmer, Simone 100
4. Neumann, Evelyn 99
5. Trautmann, Brigitte 96

 

Kath. Kirchengemeinde St. Vitus Möhringen

Wahlberechtigte         106

Wähler                          69

Wahlbeteiligung          65,09 %

Name Stimmen
1. Huckle, Herbert 67
2. Blersch, Anja Devi 66
3. Stöhr, Franziska 65
4. Stöhr, Marina 57
5. Zell, Antje 55
6. Isabell, Selg 54

Kath. Kirchengemeinde St. Nikolaus Sauggart

Wahlberechtigte         97

Wähler                        62

Wahlbeteiligung          63,92 %

 Namen der Gewählten mit Stimmenzahl:

Name Stimmen
1. Guminy, Elke 58
2. Branz, Ulrike 57
3. Maier, Simone 54
4. Titze, Christopher 48

 

Kath. Kirchengemeinde St. Ulrich Uigendorf

Wahlberechtigte         110

Wähler                          80

Wahlbeteiligung          72,73 %

Namen der Gewählten mit Stimmenzahl:

Name Stimmen
1. Mayer, Claudia 75
2. Pfender, Verena 70
3. Bloching, Paul 69
4. Hutzenlaub, Beate 68
5. Bloching, Miriam 65
6. Schmuker, Silke 64

 

Kath. Kirchengemeinde St. Simon und Judas Uttenweiler

Wahlberechtigte         1.184

Wähler                           448

Wahlbeteiligung          37,48 %

Namen der Gewählten mit Stimmenzahl:

Name Stimmen
1. Bösch, Richard 365
2. Missel, Melanie 410
3. Romer, Martin 345
4. Ruess, Katrin 393
5. Traub, Sabine 408
6. Traub, Simon 402
7. Wild, Reinhold 379

 

Wahlanfechtung

(§ 28 Kirchengemeindeordnung)

1. Wahlanfechtungen können von jedem wahlberechtigten Kirchengemeindemitglied innerhalb einer Woche nach Bekanntgabe des Wahlergebnisses beim Wahlausschuss schriftlich eingereicht werden. Sie müssen binnen einer weiteren Woche schriftlich begründet werden.

2. Gründe für die Wahlanfechtung sind:
a) Mängel in der Person eines Gewählten oder
b) Verfahrensmängel, die für das Wahlergebnis erheblich sind.

 

Ein herzlicher Dank an alle Kandidatinnen und Kandidaten für das Engagement und die Bereitschaft sich aufstellen und wählen zu lassen. Sowie an alle Wählerinnen und Wähler die von ihrem Wahlrecht Gebrauch gemacht haben und so unsere Kirchengemeinden stärken und stützen und den Kandidaten ihre Anerkennung zeigen.

Pater Alfred Tönnis – Leitender Pfarrer