Für kommende Diözesanratswahlen!

Ende des Jahres stehen die Wahlen der Laienvertreter im Diözesanrat an.
Wahlberechtigt sind die gewählten Mitglieder der Kirchengemeinderäte.
Einen Wahlvorschlag können alle Kirchengemeindemitglieder ab 16 Jahren machen.
Der Dekanatswahlausschuss hat für die drei Sitze des Dekanats Biberach im Diözesanrat einen vorläufigen Wahlvorschlag erstellt. Dieser Vorschlag umfasst folgende Kandidatinnen und Kandidaten:
– Claudia Kutscher aus Bellamont,
– Matthias Merath aus Achstetten,
– Marlene Müller aus Riedlingen
– Dorothea Treiber aus Laupheim

Jeder Kirchengemeinderat kann per einfachem Mehrheitsbeschluss bis zum 13. November 2020 eine/n weitere/n Kandidat/in als Ergänzungsvorschlag beim Dekanatswahlausschuss einreichen.
Eine schriftliche Zustimmung des /der Kandidat/in ist beizufügen.
Wenn Sie Ihrem Kirchengemeinderat eine Person vorschlagen möchten, die zur Kandidatur bereit ist, wenden Sie sich bitte rechtzeitig an ein Mitglied des Kirchengemeinderates.

Nähere Auskünfte erhalten Sie über den Dekanatswahlausschuss.
Kontakt: Philipp Friedel, Tel. 07351/8095-400 | philipp.friedel@drs.de oder www.raete.drs.de.